Fähigkeitsausweis Strahlenschutz
Die Strahlenschutzverordnung des Bundes wurde umfassend revidiert. Dies machte eine Anpassung der Weiterbildungsprogramme im Bereich Strahlenschutz erforderlich. Bisher war der Strahlenschutz im Weiterbildungsprogramm «Interventionelle Schmerztherapie (SSIPM)» integriert.
Aufgrund eines einstimmigen Entscheids des SIWF-Vorstands werden alle Inhalte zum Strahlenschutz künftig in einen eigenständigen Fähigkeitsausweis ausgelagert. Davon ist auch unser Programm betroffen, da der ursprünglich geplante Anhang 3 seit mehreren Jahren fehlte und die Formulierung in Ziffer 3.3 nicht mehr den aktuellen Vorgaben entsprach.
Analog zu 17 bereits bestehenden Strahlenschutz-Fähigkeitsprogrammen wurde nun auch für die Interventionelle Schmerzmedizin ein eigener Fähigkeitsausweis «Strahlenschutz in der Interventionellen Schmerztherapie (SSIPM)» geschaffen. Das neue Weiterbildungsprogramm besteht seit Juli 2023.

Übergangsbestimmungen
Gemäss Übergangsbestimmungen gilt: Wer den bisherigen interdisziplinären Schwerpunkt «Interventionelle Schmerztherapie (SSIPM)» sowie den vom BAG anerkannten Strahlenschutz-Sachverständigenkurs abgeschlossen hat, erhält den neuen Fähigkeitsausweis ohne zusätzliche Anforderungen.
Andere Fähigkeitsausweise Strahlenschutz
Für Fachärztinnen und Fachärzte, in deren Facharzttitel der Strahlenschutz bereits integriert ist, ist kein zusätzlicher Fähigkeitsausweis «Strahlenschutz in der Interventionellen Schmerztherapie (SSIPM)» erforderlich.
Dies betrifft die Facharzttitel:
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Chirurgie
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Neurochirurgie
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Physikalische Medizin und Rehabilitation
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Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates
Weiterbildungsprotokoll und Antragsformular
Allgemeine Kenntnisse in Bezug auf Strahlenschutz werden in der abschliessenden Prüfung des BAGanerkannten Strahlenschutz-Sachverständigenkurses getestet.
Die fachspezifischen praktischen Strahlenschutzkompetenzen werden im Logbuch-Formular zum Fähigkeitsausweis als «erfüllt» oder «nicht erfüllt» dokumentiert
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