Interdisziplinärer Schwerpunkt SSIPM
Zuständigkeiten
Für die Ausarbeitung und Revisionen des Weiterbildungsprogramms ist die vom Vorstand eingesetzte Kommission für Weiterbildung zuständig.
Für die Beurteilung von Neuanträgen sowie von Anträgen auf Rezertifizierungen von Fähigkeitsausweisen SSIPM ist die vom Vorstand eingesetzte Interdisziplinäre Kommission zuständig. Sie setzt sich aus je einem Delegierten folgender Fachgesellschaften zusammen: Anästhesiologie, Neurologie, Neurochirurgie, Physikalische Medizin und Rehabilitation, Orthopädische Chirurgie und Traumatologie, Rheumatologie.
Inhalt der zu erwerbenden Kompetenzen
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Kenntnisse der Schmerzphysiologie: periphere Mechanismen der Schmerzentstehung, Verarbeitungsprozesse im Rückenmark und Gehirn, Bedeutung der plastischen Veränderung des nocizeptiven Systems, endogene Schmerzmodulation.
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Fähigkeit, eine strukturierte Anamnese und Untersuchung durchzuführen, fokussiert auf die Besonderheiten der chronischen Schmerzpatienten. Dazu gehören differentialdiagnostische Aspekte in Bezug auf die Mechanismen der Schmerzentstehung, Erfassung der physischen Behinderung und von groben psychosozialen Störungen.
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Grundkenntnisse der nicht invasiven diagnostischen Verfahren in Bezug auf die Krank-heitsbilder, die vom Schmerztherapeuten behandelt werden. Dazu gehören u. a. die Bildgebung, sensorische Testungen und elektrophysiologische Messungen.
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Kenntnisse der Möglichkeiten der nicht-invasiven Therapien in Bezug auf die Krankheitsbilder, die vom Schmerztherapeuten behandelt werden. Dazu gehören tiefe Kenntnisse der medikamentösen Schmerztherapie und ihre Anwendung bei den komplexen Schmerzsyndromen, die auf gewöhnliche Analgetika in üblicher Dosierung nicht ansprechen. Ferner sind je nach Gebiet Kenntnisse über Physiotherapie, Psychotherapie, multidisziplinäre Re-habilitation und Radiotherapie erforderlich.
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Fähigkeit, einen Therapieplan mit einem stufenweisen Vorgehen zu erarbeiten.
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Fähigkeit, den Verlauf der Abklärung und Behandlung zu dokumentieren.
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Fähigkeit, Patienten interdisziplinär abzuklären und zu behandeln.
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Fähigkeit, die Indikation zur invasiven Abklärungen und Behandlungen zu stellen, unter anderem mit Berücksichtigung der erwarteten Resultate, der Risiken und der möglichen al-ternativen Verfahren.
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Tiefe Kenntnisse über Verlässlichkeit und Validität der angewandten diagnostischen invasiven Interventionen.
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Tiefe Kenntnisse der relevanten Literatur bezüglich der angewandten invasiven Interventionen.
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Fähigkeit, schmerztherapeutische Interventionen selbstständig durchzuführen.
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Fähigkeit, das Resultat der diagnostischen Verfahren auszuwerten und zu interpretieren.
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Tiefe Kenntnisse der möglichen intraoperativen Komplikationen und Fähigkeit, sie frühzeitig zu erkennen und in einer Erstversorgung zu behandeln.
Dokumente
Stand 2.12.2024
Wir machen die Antragssteller darauf aufmerksam, dass Anträge auf den IDSP SSIPM seit Januar 2019 ausschliesslich gemäss WB-Programm von 2016 eingereicht werden können.
Anträge sind mittels dem untenstehenden Formular samt den zusätzlich geforderten Unterlagen zu senden an welcome@ssipm.ch.
Antrag
Online-Antrag auf Rezertifizierung einreichen
Oblitatorische Beilagen:
Anträge welche nicht Online eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden.
Anforderungen für die Rezertifizierung
des Interdisziplinären Schwerpunkts SSIPM
Der interdisziplinäre Schwerpunkt interventionelle Schmerztherapie wird befristet auf 5 Jahre erteilt. Der Fähigkeitsausweis wird jeweils für 5 Jahren verlängert, wenn der Arzt während der letzten 5 Jahre folgende Bedingungen erfüllt:
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Besuch von Fortbildungsveranstaltungen mit 40 von der SSIPM anerkannten Stunden bzw. Credits in 5 Jahren.
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mindestens 250 Interventionen (im Durchschnitt 50 /Jahr), entweder selber durchgeführt oder als Weiterbildner supervisiert. (vgl. Punkt 5 WB-Programm)
Qualitätssicherung: Die eigenen Leistungsdaten und die Langzeitresultate der durchgeführten Therapien müssen mittels eines Qualitätssicherungssystems kontrolliert und dokumentiert werden.
Die Art und Anzahl der durchgeführten Interventionen inkl. eine Beschreibung des Qualitätssicherungssystems sowie eine Liste der besuchten Fortbildungen samt Teilnahmebestätigungen müssen der SSIPM am Ende der 5-jährigen Periode für die Beurteilung des Antrags vorgelegt werden. Die SSIPM behält sich das Recht vor, gezielte Nachkontrollen durchzuführen (Prüfung der Krankengeschichten, Prüfung von Berichten, Visitationen vor Ort, etc.).
(Die Kommission behält sich vor, stichprobenweise die Unterlagen zur Kontrolle einzufordern – das Formular mit der Auflistung der Interventionen sowie der FB muss auf jeden Fall ausgefüllt werden.)