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Das Fachgebiet

SSIPM - Illustration Nackenschmerzen

Interventionelle schmerztherapeutische Verfahren werden zur Abklärung oder Behandlung von ursächlich verschiedenen Schmerzzuständen (muskuloskelettal, neuropathisch, ischämisch und/oder neoplastisch) eingesetzt.

 

Sie werden durch Ärzte verschiedener Fachdisziplinen durchgeführt, wie z.B. Fachärzte für Anästhesie, Neurochirurgie, Neurologie, Orthopädie, Physikalische Medizin und Rehabilitation, Radiologie und Rheumatologie.

Eingriffe
Aufklärungspflicht

Der Facharzt ist verpflichtet, den Patienten über die Technik, Alternativen, den Verlauf der Intervention sowie der gängigen Komplikationen aufzuklären.

 

Es ist jedoch nicht möglich, den Eingriff bis ins letzte Detail zu erklären. Auch muss sich der Patient bewusst sein, dass jeder medizinische Eingriff ein Risiko darstellt.

 

Die Arzt-Patienten-Beziehung baut auf Vertrauen auf. Der Patient muss so viel Vertrauen haben, dass er in der Lage ist, alle Fragen stellen zu können. Die vom Arzt erteilten Antworten müssen vollumfänglich befriedigen.

 

Die interventionellen Techniken haben enorme Fortschritte zu verzeichnen. Es darf jedoch nicht vergessen werden, dass es auch auf diesem Gebiet Grenzen gibt.

Vor jeder Intervention muss der Patient eine Einverständniserklärung unterschreiben als Beweis, dass die Information über den geplanten Eingriff eingehend und fachkundig durchgeführt wurde und der Patient einverstanden ist, dass der Eingriff so durchgeführt wird.

schief
Stellen, an die
Sie sich wenden können

 

Aussergerichtliche Gutachterstelle FMH

SPO Patientenschutz

  • Wenn Sie mit dem Ergebnis der Intervention nicht zufrieden sind, vorausgesetzt, Ihre Erwartungen waren realistisch, sollten Sie zunächst mit Ihrem behandelnden Arzt darüber sprechen. In der Regel können dabei Lösungen gefunden werden.
     

  • Wenn Ihr behandelnder Arzt kein Verständnis für Ihre Beschwerde hat oder wenn Sie das Vertrauen verloren haben, wenden Sie sich an einen anderen Facharzt.
     

  • Wenn Sie jedoch einen Kunstfehler vermuten, können Sie sich an die aussergerichtliche Gutachterstelle der FMH oder an einen anderen Arzt wenden, der Ihnen ebenfalls ein Gutachten erstellt, welches bei einer Gerichtslage verwendet werden kann.

 

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