SSIPM
Weiterbildungsstätten
Kategorie A, B oder C
Für das strukturierte Erlernen der festgelegten Interventionen ist eine mindestens 12 Monate (aufteilbar in 2 x 6 Monate) dauernde Weiterbildungsperiode an von der SSIPM anerkannten Weiterbildungsstätten obligatorisch.

Anerkennung
Als Weiterbildungsstätten für die interventionellen Techniken können Spitäler, Kliniken, Zentren und Praxiseinrichtungen der Fachrichtungen Anästhesiologie, Neurologie, Neurochirurgie, Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, Physikalische Medizin und Rehabilitation sowie Rheumatologie anerkannt werden, die folgende Bedingungen erfüllen:
4.1 Allgemeine für alle Weiterbildungsstätten gültige Bedingungen:
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Kaderärztin / Kaderarzt, Tutorin / Tutor mit interdisziplinärem Schwerpunkt «Interventionelle Schmerztherapie (SSIPM)»
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Weiterbildungskonzept, das die gezielte Weiterbildung der Kandidatin / des Kandidaten in interventioneller Schmerztherapie regelt
4.2 Für die interventionelle Weiterbildung spezifische Definitionen
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A = «Pain Training Center» (Anerkennung für 1 Jahr)
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B = «Pain Clinic» (Anerkennung für 1 Jahr)
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C = «Pain Consultation» (Anerkennung für 6 Monate)